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| Revision - Wachhund oder Schosshündchen? |
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Die Schweiz hat das Revisionsrecht einer Generalüberholung unterzogen. Mit den früher doch manchmal eher gemütlichen Abschlussprüfungen ist es vorbei. Als Folge von Firmenzusammenbrüchen (Swissair und andere) ist die Revisionspflicht ausgeweitet worden. Nicht mehr nur die Aktiengesellschaften sind zu revidieren. Je nachdem hat auch eine GmbH, eine Genossenschaft, eine Stiftung oder ein Verein eine Revision durchzuführen. Das ab 2008 geltende neue Gesetz bringt strengere Vorschriften für die grösseren Unternehmen, aber auch Erleichterungen für die KMU. Neu ist auch die Einführung einer Aufsichtsbehörde für die Revisoren, welche nunmehr in einem Register eingetragen werden und für die Zulassung bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Wintura Revision AG ist unter der Registernummer 500071 als Revisionsexperte zugelassen und kann sowohl ordentliche wie eingeschränkte Revisionen vornehmen. Ebenso Prüfungen bei Gründung, Sacheinlagen, Kapitalherabsetzung, Fusionen. |
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