|
 |
| Revision - Wachhund oder Schosshündchen? |
 |
|
Seit Beginn 2008 hat die Schweiz ein völlig neues Revisionsrecht. Als Folge von Firmenzusammenbrüchen (Swissair und andere) ist die Revisionspflicht wesentlich ausgeweitet worden. Sie umfasst nicht mehr nur die Aktiengesellschaften, sondern neu auch die GmbH, Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine. Die Vorschriften für die Prüfung der grösseren Unternehmen wurden beträchtlich verschärft. Im Gegenzug gibt es Erleichterungen für die KMU. Diese können sich einer sog. "eingeschränkten Revision" unterziehen. KMU mit bis zu zehn Mitarbeitern können ganz auf eine Revision verzichten. Die Revisoren sind neu der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt. Sie brauchen für die Berufsausübung eine Zulassung und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Wintura Revision AG ist unter der Registernummer 500071 als Revisionsexperte zugelassen und kann sowohl ordentliche wie eingeschränkte Revisionen vornehmen. Ebenso Prüfungen bei Gründung, Sacheinlagen, Kapitalherabsetzung, Fusionen. |
 |
|
|